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Abhängig von Branche, Gewerk bzw. Lastfall ist die jeweilige Herstellerqualifikation (B bis E) für die Ausführung der Schweißarbeiten nachzuweisen. Unterschieden wird aufgrund dieser Eingruppierung zwischen dem "kleinen" sowie dem "großen" Eignungsnachweis. Der große Eignungsnachweis (Klasse D oder E) ist generell nachzuweisen bei folgenden Schweißaufgaben: DIN 18800-7 Stahlbau (überwiegend dynamische Belastung) DIN 4113 Aluminiumkonstruktionen DIN 4099 Schweißen von Betonstählen DIN 6700-2 Schienenfahrzeuge Darüber hinaus sind ebenfalls folgende Erweiterungen möglich: DS 804 Eisenbahnbrücken DIN 15018 Krane DIN 4132 Kranbahnen, Stahltragwerke DIN 18809 Geschweißte stählerne Straßen- und Wegebrücken DIN 19704 Stahlwasserbau DIN 4112 Fliegende Bauten DIN 4131 Antennentragwerke (überwiegend dynamisch belastet) DIN 4133 Stahlschornsteine (überwiegend dynamisch belastet) Der kleine Eignungsnachweis (Klasse B oder C) findet vorwiegend bei ruhend beanspruchten Teilen Anwendung. Hier seien genannt: DIN 4131 Antennentragwerke (überwiegend ruhend beansprucht) DIN 4133 Stahlschornsteine (überwiegend ruhend beansprucht) DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste DIN 4421 Traggerüste DIN 18801 Stahlhochbau DIN 18808 Hohlprofiltragwerke Unter anderem müssen Betriebe, die für öffentliche Bauträger tätig werden wollen, zumeist eine Herstellerqualifikation der Klasse B führen (Kleiner Eignungsnachweis).
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