Qualifikationen

Nach oben

 

Abhängig von Branche, Gewerk bzw. Lastfall ist die jeweilige Herstellerqualifikation (B bis E) für die Ausführung der Schweißarbeiten nachzuweisen. Unterschieden wird aufgrund dieser Eingruppierung zwischen dem "kleinen" sowie dem "großen" Eignungsnachweis. 

Der große Eignungsnachweis (Klasse D oder E) ist generell nachzuweisen bei folgenden Schweißaufgaben:

DIN 18800-7    Stahlbau (überwiegend dynamische Belastung)

DIN 4113        Aluminiumkonstruktionen

DIN 4099        Schweißen von Betonstählen

DIN 6700-2     Schienenfahrzeuge

Darüber hinaus sind ebenfalls folgende Erweiterungen möglich:

DS 804            Eisenbahnbrücken

DIN 15018       Krane

DIN 4132        Kranbahnen, Stahltragwerke

DIN 18809      Geschweißte stählerne Straßen- und Wegebrücken

DIN 19704      Stahlwasserbau

DIN 4112        Fliegende Bauten

DIN 4131        Antennentragwerke (überwiegend dynamisch belastet)

DIN 4133        Stahlschornsteine (überwiegend dynamisch belastet)

Der kleine Eignungsnachweis (Klasse B oder C) findet vorwiegend bei ruhend beanspruchten Teilen Anwendung. Hier seien genannt:

DIN 4131        Antennentragwerke (überwiegend ruhend beansprucht)

DIN 4133        Stahlschornsteine (überwiegend ruhend beansprucht)

DIN 4420        Arbeits- und Schutzgerüste

DIN 4421        Traggerüste

DIN 18801      Stahlhochbau

DIN 18808      Hohlprofiltragwerke

Unter anderem müssen Betriebe, die für öffentliche Bauträger tätig werden wollen, zumeist eine Herstellerqualifikation der Klasse B führen (Kleiner Eignungsnachweis).

Fordern Sie uns!

 

Zurück ] Home ]